Eine Abklärungskolposkopie ist angezeigt, wenn auffällige Befunde im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung festgestellt wurden. Dazu gehören unter anderem:
Auffällige Pap-Abstriche (z. B. PAP IIp, IIg, IIIp/g, PAP IIID1 IIID2, PAP IV, PAP V)
Nachweis von Hochrisiko-HPV-Infektionen
Unklare oder persistierende Zellveränderungen
Sichtbare Veränderungen am Muttermund
Abnormale Blutungen, insbesondere Kontaktblutungen
Unklare Beschwerden im Bereich des Gebärmutterhalses oder der Scheidenschleimhaut
Die Abklärungskolposkopie dient dazu, Veränderungen genauer zu beurteilen und gegebenenfalls gezielte Gewebeproben zu entnehmen, um eine sichere Diagnose zu stellen.
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