Indikationen für die Abklärungskolposkopie

Die Behandlung erfolgt ausschließlich auf Überweisung Ihrer Frauenärztin oder Ihres Frauenarztes.

Eine Abklärungskolposkopie ist angezeigt, wenn auffällige Befunde im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung festgestellt wurden. Dazu gehören unter anderem:

Auffällige Pap-Abstriche  (z. B. PAP IIp, IIg, IIIp/g, PAP IIID1 IIID2, PAP IV, PAP V)

Nachweis von Hochrisiko-HPV-Infektionen

Unklare oder persistierende Zellveränderungen

Sichtbare Veränderungen am Muttermund

Abnormale Blutungen, insbesondere Kontaktblutungen

Unklare Beschwerden im Bereich des Gebärmutterhalses oder der Scheidenschleimhaut

Die Abklärungskolposkopie dient dazu, Veränderungen genauer zu beurteilen und gegebenenfalls gezielte Gewebeproben zu entnehmen, um eine sichere Diagnose zu stellen.

Bei Bedarf ist unter Umständen eine langjährige Beobachtung erforderlich.

Wir stehen jederzeit an Ihrer Seite.

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